RÜCKERSTATTUNG der ungarischen Zahnarztkosten - Österreich
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Kurzinfo - RÜCKERSTATTUNG der ungarischen Zahnarztkosten - Österreich
Was ist bei der Einreichung eines Kostenzuschusses in Österreich zu beachten?
Detailinfo
ÖSTERREICH
Bei den Gebietskrankenkassen in Österreich müssen die Kostenzuschüsse VOR DER ZAHNBEHANDLUNG genehmigt werden. Dies bedeutet, dass Ihr Zahnarzt in Ungarn Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag nach der Untersuchung und Beratung bezüglich Ihrer Zahnbehandlung mitgeben muss. Mit diesem Kostenvoranschlag wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. an Ihre private Krankenversicherung. Erst wenn die Genehmigung Ihrer Versicherung erfolgt ist, können Sie mit Kostenzuschüssen rechnen.
Autor: Modl Günther