RÜCKERSTATTUNG der ungarischen Zahnarztkosten - Deutschland

Kurzinfo - RÜCKERSTATTUNG der ungarischen Zahnarztkosten - Deutschland

Was ist bei der Einreichung eines Kostenzuschusses in Deutschland zu beachten?

Detailinfo

DEUTSCHLAND

Seit dem 01.Januar 2005 gilt für die gesetzlich Versicherten ein neues Zuschuss-System für die Zahnbehandlungen.
Für die Kosten einer Zahnbehandlung – durchgeführt in Ungarn - wird von der Krankenkasse einen Festzuschuss bezahlt (es ist der sogenannte befundbezogene Festzuschuss).

Die Höhe der befundbezogenen Zuschüsse beträgt 50% der Kosten der sogenannten Regelversorgung, der aber noch erhöht werden kann.

Ablauf:
Vor jeder umfangreichen Zahnbehandlung in Ungarn muss ein Heil- und Kostenplan bei der Kasse eingereicht werden. Den erstellt jeder Zahnarzt in ihrem Heimatland, unabhängig davon, wo Sie die eigentliche Behandlung später ausführen lassen. Der Zahnarzt stellt die Diagnose, bespricht mit dem Patienten Behandlungsmöglichkeiten sowie Alternativen und erstellt dann einen Heil- und Kostenplan. Den schickt der Patient an seine Kasse, und die
Kasse weist aus, wie hoch die Zuschüsse sein werden.

Bei welchem Zahnarzt oder in welchem EU-Land Sie sich behandeln lassen, spielt keine Rolle.

In Ungarn muss der Patient allerdings zunächst die Rechnung vollständig selbst bezahlen und später bei der Kasse einreichen, um die Zuschüsse zu erhalten.

Autor: Modl Günther

2014-03-04 14:02:46